Wintergärten

So planen wir Ihren Wintergarten

Von der ersten Beratung bis zur Montage begleitet Sie ein fester Ansprechpartner – Schritt für Schritt.

Ablauf

In sechs Schritten zum Wintergarten

Beratungsgespräch am Tisch in der Ausstellung von LR Brandenburg

1Beratung

Vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Besichtigungstermin vor Ort oder besuchen Sie unsere Ausstellung. Wir informieren Sie über Baugenehmigung, Material, Größe, Farbe, Form, Beschattung, Lüftung und Zeitplanung.

Wintergarten-Entwurf auf Tablet und Plänen

2Entwurf & Angebot

Auf Basis Ihrer Wünsche fertigen wir einen Entwurf und ein kostenloses Angebot. Nach Ihrem Auftrag nehmen wir vor Ort das Feinmaß, stimmen alle Details ab und berücksichtigen weitere Wünsche.

Bauzeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag

3Bauantrag & Statik

Wir erstellen die technischen Zeichnungen für Bauantrag und Produktion sowie Statik und Fundamentplan.

Wintergarten-Bauteile aus Holz in der Produktionshalle

4Produktion

Nach der Baugenehmigung bestellen wir die Materialien und stimmen vorbereitende Arbeiten wie das Fundament ab. Ihr Wintergarten wird in unserer Halle aufgebaut – gern können Sie ihn dort im Rohbau besichtigen.

Montage eines Holz-Aluminium-Wintergartens am Haus

5Montage

Ist das Fundament erstellt und der Wintergarten gefertigt, vereinbaren wir den Montagetermin. Die Dauer richtet sich nach Größe und Leistungsumfang. Danach können Heizung, Elektro, Estrich und Fliesen folgen.

Fertiger roter Holz-Aluminium-Wintergarten im Garten

6Fertigstellung

Nach Abschluss aller Arbeiten gestalten Sie Ihren lichtdurchfluteten Wintergarten ganz nach Ihren Wünschen – der neue Mittelpunkt Ihres Hauses.

Baugenehmigung

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Bundesland, von Größe und Nutzung ab. In Brandenburg sind unbeheizte Wintergärten vor der Außenwand eines Wohngebäudes bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, brauchen also keine Baugenehmigung. Beheizte Wohnwintergärten sind in der Regel genehmigungspflichtig. Bebauungsplan, Abstandsflächen oder Denkmalschutz gelten trotzdem – wir prüfen das für Ihr Grundstück und übernehmen die Unterlagen für den Bauantrag.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. l Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) · Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe: Buchst. k. Verbindlich entscheidet das zuständige Bauamt (untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises). Stand: November 2026.

Bauzeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag

Ihr Wintergarten

Starten Sie Ihre Planung

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns und besprechen Ihr Projekt persönlich.