Wintergärten
So planen wir Ihren Wintergarten
Von der ersten Beratung bis zur Montage begleitet Sie ein fester Ansprechpartner – Schritt für Schritt.
Ablauf
In sechs Schritten zum Wintergarten
1Beratung
Vereinbaren Sie einen Beratungs- oder Besichtigungstermin vor Ort oder besuchen Sie unsere Ausstellung. Wir informieren Sie über Baugenehmigung, Material, Größe, Farbe, Form, Beschattung, Lüftung und Zeitplanung.
2Entwurf & Angebot
Auf Basis Ihrer Wünsche fertigen wir einen Entwurf und ein kostenloses Angebot. Nach Ihrem Auftrag nehmen wir vor Ort das Feinmaß, stimmen alle Details ab und berücksichtigen weitere Wünsche.
3Bauantrag & Statik
Wir erstellen die technischen Zeichnungen für Bauantrag und Produktion sowie Statik und Fundamentplan.
4Produktion
Nach der Baugenehmigung bestellen wir die Materialien und stimmen vorbereitende Arbeiten wie das Fundament ab. Ihr Wintergarten wird in unserer Halle aufgebaut – gern können Sie ihn dort im Rohbau besichtigen.
5Montage
Ist das Fundament erstellt und der Wintergarten gefertigt, vereinbaren wir den Montagetermin. Die Dauer richtet sich nach Größe und Leistungsumfang. Danach können Heizung, Elektro, Estrich und Fliesen folgen.
6Fertigstellung
Nach Abschluss aller Arbeiten gestalten Sie Ihren lichtdurchfluteten Wintergarten ganz nach Ihren Wünschen – der neue Mittelpunkt Ihres Hauses.
Baugenehmigung
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Das hängt vom Bundesland, von Größe und Nutzung ab. In Brandenburg sind unbeheizte Wintergärten vor der Außenwand eines Wohngebäudes bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, brauchen also keine Baugenehmigung. Beheizte Wohnwintergärten sind in der Regel genehmigungspflichtig. Bebauungsplan, Abstandsflächen oder Denkmalschutz gelten trotzdem – wir prüfen das für Ihr Grundstück und übernehmen die Unterlagen für den Bauantrag.
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. l Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) · Terrassenüberdachungen bis 30 m² und 4 m Tiefe: Buchst. k. Verbindlich entscheidet das zuständige Bauamt (untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises). Stand: November 2026.
Ihr Wintergarten
Starten Sie Ihre Planung
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns und besprechen Ihr Projekt persönlich.